Wohn-Riester

Wohn-Riester ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Sie funktioniert ähnlich wie die Riester-Rente – mit dem Unterschied, dass das angesparte Geld und die Zulagen in eine selbstgenutzte Immobilie fließen. Das Ziel ist, dass die Anleger im Alter mietfrei wohnen können. Wohn-Riester wird deshalb auch als Eigenheimrente bezeichnet.
Wohn-Riester: Nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien
Mit Wohn-Riester können Anleger eine Immobilie bauen, kaufen oder altersgerecht sanieren, in der sie selbst wohnen. Wer bereits einen Kredit für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie aufgenommen hat, kann ihn mit einem Wohn-Riester-Kredit ablösen. Wohnungen zur Vermietung oder Ferienimmobilien kann man mit der Eigenheimrente nicht finanzieren.
Anleger haben zwei Möglichkeiten, Wohn-Riester zu nutzen: ein geförderter Kombi-Kredit aus Darlehen und Bausparvertrag oder ein spezielles Riester-Darlehen. Bei einem Riester-Darlehen zahlen die Darlehensnehmer monatlich eine Rate aus Tilgung und Zinsen wie bei einem herkömmlichen Darlehen. Die staatlichen Zulagen werden auf die Tilgung angerechnet. Bei einem Kombi-Kredit erhalten Anleger die Darlehenssumme ebenfalls direkt und schließen gleichzeitig einen Bausparvertrag über die gleiche Summe ab. Die Spareinlagen und Zulagen fließen zunächst in den Bausparvertrag. Gleichzeitig zahlen die Sparer Zinsen auf ein tilgungsfreies Darlehen. Nach einigen Jahren ist der Bausparvertrag zuteilungsreif und löst das tilgungsfreie Darlehen ab. Ab diesem Zeitpunkt tilgen die Anleger es mit ihren monatlichen Zahlungen.
Wie das Wohn-Riester-Guthaben versteuert wird
Die Anleger können ihre Einzahlungen bis zu einer Summe von 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Übersteigt der Steuervorteil die Zulagen, bekommen sie die Differenz vom Finanzamt ausgezahlt.
Im Alter beziehungsweise nach Renteneintritt müssen sie das komplette Geld versteuern. Als Berechnungsgrundlage für die sogenannte nachgelagerte Besteuerung wird ein fiktives Wohnförderkonto eingerichtet. Hier werden alle Einzahlungen der Anleger und ihre Zulagen vermerkt. Zusätzlich wird eine Verzinsung von 2% pro Jahr aufgeschlagen.
Nach dem Renteneintritt – dieser liegt beim 60. oder 62. Lebensjahr, je nachdem, wie alt der Wohn-Riester-Vertrag ist – müssen die Anleger die gesamte Summe versteuern. Sie können die Steuern entweder auf einen Schlag zahlen. Dann bekommen sie 30% Nachlass. Oder sie zahlen bis zu ihrem 85. Lebensjahr jährlich einen Teil der Steuern ab. Hat der Anleger die Steuerschulden bis zu seinem Tod nicht abbezahlt, gehen sie auf die Erben über.
Wer eine Immobilie mit Wohn-Riester-Förderung erworben hat und sie wieder verkauft, muss innerhalb von fünf Jahren eine andere erwerben. Andernfalls müssen die Anleger die Zulagen zurückzahlen. Alternativ können sie das Geld auch in ein Dauerwohnrecht in einem Pflegeheim investieren oder in einen Riester-Vertrag einzahlen. Das Kapital aus einem herkömmlichen Riester-Vertrag können Anleger auch zur Finanzierung einer Immobilie einsetzen.