Unter den Begriff „Liegenschaft“ fallen Grundstücke aller Art. Diese können sowohl bebaut als auch unbebaut sein. Die Bebauung eines Grundstücks gehört ebenso zur Liegenschaft wie das Grundstück selbst. Zur Bebauung wiederum gehören alle unbeweglichen Sachen, d. h. Gebäude und sonstige Dinge, die nicht ohne Weiteres von dem Grundstück entfernt werden können.

Eine Liegenschaft kann im Flächennutzungsplan bzw. im Bebauungsplan sowohl zur privaten als auch zur industriellen oder gewerblichen Bebauung ausgewiesen sein.

Liegenschaftsarten

Es werden unterschiedliche Liegenschaftsarten unterschieden:

Zunächst können Liegenschaften nach ihrer Nutzung eingeteilt werden. Es gibt sowohl Liegenschaften mit unternehmerischer Nutzung als auch die mit nicht unternehmerischer Nutzung. Als dritte Gruppe können Liegenschaften mit gemischter Nutzung genannt werden.

Diese drei Kategorien sind wiederum in zahlreiche weitere Liegenschaftsarten unterteilt:

So zählen zu den Liegenschaften mit unternehmerischer Nutzung unter anderem Grundstücke mit Wohn- oder Bürogebäuden, Liegenschaften mit anderweitig gewerblich oder industriell genutzten Gebäuden, Grundstücke mit Garagengebäuden sowie Liegenschaften mit Einkaufszentren. Auch wenn verschiedene der genannten Gebäude auf einem Grundstück stehen, spricht man von einer Liegenschaft mit unternehmerischer Nutzung.

Zu den Liegenschaften mit nicht unternehmerischer Nutzung zählen demnach Liegenschaften mit Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Schlösser, Burgen usw.

Befinden sich auf einem Grundstück sowohl Gebäude mit unternehmerischer als auch mit nicht unternehmerischer Nutzung, spricht man von einer Mischform.

Liegenschaftsamt

Sämtliche Liegenschaften einer Kommune werden vom jeweiligen Liegenschaftsamt verwaltet. Das Liegenschaftsamt ist sowohl für den Kauf und Verkauf als auch für die Vermietung von städtischen Liegenschaften zuständig, darunter Wohnungen, Kiosks, Hallen etc. Außerdem kümmert sich das Liegenschaftsamt um die Verpachtung von städtischen Wiesen, Ackerland, Kleingärten usw.

Dazu gehören auch ehemals militärische Flächen, die vor allem in Brandenburg oftmals noch auf eine zivile Nutzung warten. Hierzu zählen zum Beispiel 20 Flächen im Köpenicker Forst. Bei der Konversion von genutzten Liegenschaften, kann eine schnelle und kostengünstige Finanzierung Sinn machen. Wir beraten Sie diesbezüglich immer gerne.

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