Erwerbsnebenkosten

Der Begriff „Erwerbsnebenkosten“ bedeutet, dass bei dem Kauf eines Objektes neben dem eigentlichen Kaufpreis zusätzliche Kosten anfallen. So treten auch beim Hauserwerb Nebenkosten auf. Mit welchen Erwerbsnebenkosten Immobilien einhergehen, variiert von Fall zu Fall. Die Erwerbsnebenkosten betragen teilweise jedoch bis zu 15 Prozent des Immobilienwerts und sollten beim Immobilienkauf daher nicht unberücksichtigt bleiben.
Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf
Die Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie setzen sich aus einigen verschiedenen Kostenpunkten zusammen:
- Notarkosten
- Maklerprovision
- Grunderwerbsteuer
Neben den Notarkosten, der Maklerprovision und der Grunderwerbsteuer entstehen bei dem Kauf einer Immobilie weitere Kosten. Bei der Berechnung der Erwerbsnebenkosten müssen folgende Faktoren ebenfalls berücksichtigt werden:
- Reisekosten
- Kosten für Dienstleister
- Bereitstellungszinsen
- Renovierungskosten
- Anschaffungskosten
- Umzugskosten
Nicht alle der genannten Erwerbsnebenkosten entstehen beim Wohnungs- oder Hauserwerb. Welche Kosten letztendlich zum Tragen kommen, variiert von Fall zu Fall. Zu allen genannten Erwerbsnebenkosten erfahren Sie im Folgenden mehr.
Notarkosten als Erwerbsnebenkosten
Der Kauf einer Immobilie muss in Deutschland zwangsläufig notariell beurkundet werden. Daher fallen die Notarkosten beim Immobilienkauf in Deutschland als Erwerbsnebenkosten zwingend an. Die Kosten, die für die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufs entstehen, belaufen sich in der Regel auf rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
Hiermit werden die Kosten für
- die notarielle Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs mit Rücksicht auf die Änderungswünsche des Käufers und des Verkäufers,
- die Kosten für den Unterzeichnungstermin mit dem Notar, dem Verkäufer und dem Käufer,
- die Kosten für die eigentliche Beurkundung des Vertrags sowie
- für die Grundbucheintragungen gedeckt.
Des Weiteren bearbeitet der Notar die notwendigen Genehmigungen durch Behörden und übernimmt die Informationsübermittlung an das Finanzamt.
Provision für den Makler
Einen weiteren Anteil der Erwerbsnebenkosten macht die Maklerprovision aus. Diese Maklergebühr entfällt nur dann, wenn die Immobilie privat erworben und mit keinem Immobilienvermittler zusammengearbeitet wurde.
Die Gebühren für einen Immobilienmakler variieren deutschlandweit zwischen rund 3 bis 7 Prozent des Immobilien-Verkaufspreises zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Die exakte Höhe der Provision hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der jeweilige Immobilienpreis, die Marktlage, die aktuell üblichen Konditionen sowie die Zeit, die der Makler benötigt, um die Immobilie zu verkaufen.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbssteuer ist beim Kauf einer Immobilie immer zu entrichten. Andernfalls kann das Grundstück im Grundbuch nicht auf den neuen Eigentümer überschrieben werden. Somit ist ohne Entrichtung der Grunderwerbsteuer kein Verkauf der Immobilie bzw. des Grundstücks möglich. Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Reisekosten
Einen weiteren Teil der Erwerbsnebenkosten machen die Reisekosten zu Besichtigungsterminen für diverse Immobilien, zu Beratungsgesprächen mit Architekten, zu Terminen mit Immobilienmaklern o. Ä. aus. Diese umfassen sowohl Fahrtkosten als auch eventuell notwendige Unterbringungskosten.
Kosten für Dienstleister
Des Weiteren fallen im Rahmen der Erwerbsnebenkosten Kosten für die Beauftragung eines oder mehrerer Dienstleister an. So werden vor dem Immobilienkauf beispielsweise häufig Sachverständige zur Schätzung des jeweiligen Immobilienwerts zurate gezogen, ebenso Architekten oder anderer Berater.
Bereitstellungszinsen
Wer für den Erwerb einer Immobilie ein Darlehen bei der Bank aufnimmt, den Darlehensvertrag unterschreibt, aber das Darlehen erst ein paar Wochen oder gar Monate später beansprucht, muss der Bank ab einem gewissen Zeitpunkt Bereitstellungszinsen zahlen. Diese Bereitstellungszinsen müssen gezahlt werden, da die Bank das Geld für den Darlehensnehmer reserviert und dadurch eigene Gewinne einbüßt.
Weitere Erwerbsnebenkosten
Weitere Erwerbsnebenkosten, die bei dem Erwerb einer Immobilie anfallen können, sind eventuell notwendige Renovierungs- sowie Anschaffungskosten. Wenn Sie die Immobilie als Eigentümer selbst bewohnen möchten, fallen neben den Kosten für die Inneneinrichtung voraussichtlich auch Umzugskosten an.